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DEIN COPYRIGHT
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Durch die Erstellung der CC-Lizenzverträge sind den Urhebern mehr Optionen an die Hand gegeben worden. Vorher hatten sie in der Regel nur die Wahl, ihre Inhalte entweder überhaupt nicht oder aber unter dem gesetzlichen Standardschutz “alle Rechte vorbehalten” zu veröffentlichen. Die wenigsten Kreativen haben zusätzlich Jura studiert oder auf andere Weise genug Expertise im Urheberrecht gesammelt, um für ihre Zwecke passende Lizenzverträge zu entwerfen. Und anwaltlichen Rat für die eigenen Publikationen können sich auch nur manche leisten. In den Zeiten von digitalen Medien und Internet haben sich diese Eingeschränkungen immer mehr zu einer Behinderung von Kreativität entwickelt, die auch für Künstler spätestens dann spürbar wird, wenn sie mit ihren Arbeiten selber auf digitalen Inhalten anderer Kreativer aufbauen wollen. Dann sind sie selbst in der Nutzerrolle und wissen häufig nicht, ob Inhalte, die sie im Netz finden, bearbeitet, verbreitet oder auf sonst eine Art und Weise verwendet werden dürfen.
Wenn die Inhalte dagegen CC-lizenziert sind, gibt es diese rechtlichen Unsicherheiten nicht mehr. Man erkennt schon am Namen des jeweiligen CC-Lizenztyps, was die wichtigsten Bedingungen bei der Nutzung des Inhalts sind. Der einfachste CC-Lizenzvertrag verlangt vom Nutzer (Lizenznehmer) lediglich die Namensnennung des Urhebers/Rechteinhabers (Lizenzgeber). Darüber hinaus können aber weitere Einschränkungen gemacht werden, je nach dem, ob der Rechteinhaber eine kommerzielle Nutzung zulassen will oder nicht, ob Bearbeitungen erlaubt sein sollen oder nicht und ob Bearbeitungen unter gleichen Bedingungen weitergegeben werden müssen oder nicht. Durch die Kombination dieser Bedingungen ergibt sich die schon genannte Auswahl von insgesamt sechs verschiedenen CC-Lizenzen, die dem Rechteinhaber für den deutschen Rechtsraum derzeit in der Version 3.0 zur Verfügung stehen:
Ob dann durch den Rechteinhaber eine dieser CC-Lizenzen gewählt wird und welche genau es ist, das wird dem betreffenden Inhalt (Bild, MP3-Datei, Video, Text …) in Form von Meta-Angaben deutlich erkennbar mitgegeben. Dadurch können Nutzer weltweit – aber auch Suchmaschinen und Browser – genau erkennen, was mit den so markierten Inhalten geschehen darf und was nicht. Die Klärung dieser Frage bedarf also nicht mehr für jede einzelne Nutzung einer direkten Kommunikation zwischen Rechteinhaber und Nutzer. Trotzdem können immer noch Einzelvereinbarungen zwischen Rechteinhaber und einem bestimmten Nutzer in einem bestimmten Fall getroffen werden (durch solche gesonderten Vereinbarungen ist allerdings nur die Gewährung noch weiterer Freiheiten möglich, nicht dagegen die Einschränkung der in der CC-Lizenz bereits enthaltenen Freiheiten). Ein Fotograf etwa, der seine Bilder unter einer CC-Lizenz mit den Bedingungen “Namensnennung-KeineBearbeitung” ins Netz gestellt hat, kann einem anfragenden Grafikdesigner daher problemlos erlauben, ein bestimmtes Bild doch zu bearbeiten. Oder es kann z.B. bei Inhalten, die von der CC-Lizenz her nur nicht-kommerziell verwendet werden dürfen, im Einzelfall die kommerzielle Nutzung nachträglich erlaubt werden. Und was habe ich als Rechteinhaber davon?Abgesehen von den unmittelbaren Wirkungen — klar definierter Schutz durch das Urheberrecht bei zugleich genauerer Kontrolle darüber, was für Freiheiten mit dem Werk verbunden sind — gibt es mehrere denkbare Beweggründe für eine Verwendung von CC-Lizenzen:
Lizenzverwendung als reines StatementManche verwenden für ihre Werke nur deshalb CC-Lizenzen, weil sie demonstrieren möchten, dass sie sich für Open Access und freien Zugang zu Kulturgütern im Allgemeinen aussprechen. In vielen Communities ist es inzwischen eine Selbstverständlichkeit, sich offener Lizenzmodelle zu bedienen statt sich alle Rechte strikt vorzubehalten.
Besonderes Interesse an BearbeitungAndere wiederum sind besonders von dem Gedanken fasziniert, dass ihre Werke aufgegriffen und weiterverwendet werden, und sehen diesem Prozess in den Weiten des Cyberspace gerne zu. Ohne freie Lizenzierung (mittels CC-Lizenzen oder anderen Standardlizenzen) muss für jede Verwendung erstmal beim Urheber nachgefragt werden. Da dies den Aufwand für andere erhöht, werden Inhalte ohne Freiheiten oft entweder gar nicht oder ohne Erlaubnis genutzt, was beides nicht im Sinne der Urheber ist.
Beitrag zur Vermehrung des MaterialpoolsWer regelmäßig auf das bereits vorhandene digitale Material zurückgreift, z.B. weil die eigene Werkform es einfach erfordert (Vertonen von Videos, Grafikdesign, Musikmixes, …), der weiß, dass dieser Materialpool nur dann aktuell und ergiebig bleibt, wenn aus ihm nicht nur entnommen, sondern auch etwas hinein gegeben wird. Eine — wenn auch vielleicht eingeschränkte — Freigabe der eigenen Inhalte unterstützt die gegenseitige Vermehrung und Erhaltung des gemeinsamen Materialpools.
Steigerung der Verbreitung eigener WerkeAuch kommerzielle Erwägungen können für eine CC-Lizenzierung sprechen: Insbesondere junge Künstler sind meist dingend auf rasche Verbreitung ihrer Inhalte angewiesen, erreichen diese aber gerade mangels Bekanntheit nur schwer und bleiben dadurch auch unbekannt. Eine Veröffentlichung unter einer freien Lizenz führt oft zu einer spürbar größeren Verbreitung der Inhalte, da die potenziellen Nutzer frei zugreifen dürfen und über bestimmte Plattformen und Suchmaschinen bereits heute gezielt nach frei lizenzierten Inhalten gesucht werden kann. |
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