DEIN COPYRIGHT
By default the iSLCollective Copyright License will be assigned to the file (work) you upload. This license allows others to use your work for personal or classroom use only. Uploading the work on other internet sharing platforms or any commercial use is not permitted for others. Users may photocopy your work or send your work in email to another colleague, but only if they give credit to the author of the work (You) and share the work along with the same iSLCollective Copyright License.
Click here to read a short, human-readable version of the iSLCollective Copyright License.
Detaillierte Informationen sind unter dem folgenden Link erreichbar:
https://www.fotoskaufen.de/fragen-antworten/was-ist-cc-creativ-commons.html
Creative Commons (CC) ist eine Non-Profit-Organisation, die in Form vorgefertigter Lizenzverträge eine Hilfestellung für die Veröffentlichung und Verbreitung digitaler Medieninhalte anbietet. Ganz konkret bietet CC sechs verschiedene Standard-Lizenzverträge an, die bei der Verbreitung kreativer Inhalte genutzt werden können, um die rechtlichen Bedingungen festzulegen. CC ist dabei selber weder als Verwerter noch als Verleger von Inhalten tätig und ist auch nicht Vertragspartner von Urhebern und Rechteinhabern, die ihre Inhalte unter CC-Lizenzverträgen verbreiten wollen. Die CC-Lizenzverträge werden also von den Urhebern übernommen und in eigener Verantwortung verwendet, um klarzustellen, was mit den Inhalten ihrer Webseiten geschehen darf und was nicht. CC-Lizenzen richten sich als so genannte “Jedermannlizenzen” an alle Betrachter dieser Inhalte gleichermaßen und geben zusätzliche Freiheiten. Das bedeutet, dass jeder mit einem CC-lizenzierten Inhalt mehr machen darf als das Urheberrechtsgesetz ohnehin schon erlaubt. Welche Freiheiten genau zusätzlich geboten werden, hängt davon ab, welcher der sechs CC-Lizenzverträge jeweils zum Einsatz kommt.
Durch die Erstellung der CC-Lizenzverträge sind den Urhebern mehr Optionen an die Hand gegeben worden. Vorher hatten sie in der Regel nur die Wahl, ihre Inhalte entweder überhaupt nicht oder aber unter dem gesetzlichen Standardschutz “alle Rechte vorbehalten” zu veröffentlichen. Die wenigsten Kreativen haben zusätzlich Jura studiert oder auf andere Weise genug Expertise im Urheberrecht gesammelt, um für ihre Zwecke passende Lizenzverträge zu entwerfen. Und anwaltlichen Rat für die eigenen Publikationen können sich auch nur manche leisten. In den Zeiten von digitalen Medien und Internet haben sich diese Einschränkungen immer mehr zu einer Behinderung von Kreativität entwickelt, die auch für Künstler spätestens dann spürbar wird, wenn sie mit ihren Arbeiten selber auf digitalen Inhalten anderer Kreativer aufbauen wollen. Dann sind sie selbst in der Nutzerrolle und wissen häufig nicht, ob Inhalte, die sie im Netz finden, bearbeitet, verbreitet oder auf sonst eine Art und Weise verwendet werden dürfen.
Wenn die Inhalte dagegen CC-lizenziert sind, gibt es diese rechtlichen Unsicherheiten nicht mehr. Man erkennt schon am Namen des jeweiligen CC-Lizenztyps, was die wichtigsten Bedingungen bei der Nutzung des Inhalts sind. Der einfachste CC-Lizenzvertrag verlangt vom Nutzer (Lizenznehmer) lediglich die Namensnennung des Urhebers/Rechteinhabers (Lizenzgeber). Darüber hinaus können aber weitere Einschränkungen gemacht werden, je nach dem, ob der Rechteinhaber eine kommerzielle Nutzung zulassen will oder nicht, ob Bearbeitungen erlaubt sein sollen oder nicht und ob Bearbeitungen unter gleichen Bedingungen weitergegeben werden müssen oder nicht. Durch die Kombination dieser Bedingungen ergibt sich die schon genannte Auswahl von insgesamt sechs verschiedenen CC-Lizenzen, die dem Rechteinhaber für den deutschen Rechtsraum derzeit in der Version 3.0 zur Verfügung stehen:
Ob dann durch den Rechteinhaber eine dieser CC-Lizenzen gewählt wird und welche genau es ist, das wird dem betreffenden Inhalt (Bild, MP3-Datei, Video, Text …) in Form von Meta-Angaben deutlich erkennbar mitgegeben. Dadurch können Nutzer weltweit – aber auch Suchmaschinen und Browser – genau erkennen, was mit den so markierten Inhalten geschehen darf und was nicht. Die Klärung dieser Frage bedarf also nicht mehr für jede einzelne Nutzung einer direkten Kommunikation zwischen Rechteinhaber und Nutzer. Trotzdem können immer noch Einzelvereinbarungen zwischen Rechteinhaber und einem bestimmten Nutzer in einem bestimmten Fall getroffen werden (durch solche gesonderten Vereinbarungen ist allerdings nur die Gewährung noch weiterer Freiheiten möglich, nicht dagegen die Einschränkung der in der CC-Lizenz bereits enthaltenen Freiheiten). Ein Fotograf etwa, der seine Bilder unter einer CC-Lizenz mit den Bedingungen “Namensnennung-KeineBearbeitung” ins Netz gestellt hat, kann einem anfragenden Grafikdesigner daher problemlos erlauben, ein bestimmtes Bild doch zu bearbeiten. Oder es kann z.B. bei Inhalten, die von der CC-Lizenz her nur nicht-kommerziell verwendet werden dürfen, im Einzelfall die kommerzielle Nutzung nachträglich erlaubt werden.
Und was habe ich als Rechteinhaber davon?
Abgesehen von den unmittelbaren Wirkungen — klar definierter Schutz durch das Urheberrecht bei zugleich genauerer Kontrolle darüber, was für Freiheiten mit dem Werk verbunden sind — gibt es mehrere denkbare Beweggründe für eine Verwendung von CC-Lizenzen:
Manche verwenden für ihre Werke nur deshalb CC-Lizenzen, weil sie demonstrieren möchten, dass sie sich für Open Access und freien Zugang zu Kulturgütern im Allgemeinen aussprechen. In vielen Communities ist es inzwischen eine Selbstverständlichkeit, sich offener Lizenzmodelle zu bedienen statt sich alle Rechte strikt vorzubehalten.
ISLCollective Copyright License
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Creative Commons
Detaillierte Informationen sind unter dem folgenden Link erreichbar:
https://www.fotoskaufen.de/fragen-antworten/was-ist-cc-creativ-commons.html
Creative Commons (CC) ist eine Non-Profit-Organisation, die in Form vorgefertigter Lizenzverträge eine Hilfestellung für die Veröffentlichung und Verbreitung digitaler Medieninhalte anbietet. Ganz konkret bietet CC sechs verschiedene Standard-Lizenzverträge an, die bei der Verbreitung kreativer Inhalte genutzt werden können, um die rechtlichen Bedingungen festzulegen. CC ist dabei selber weder als Verwerter noch als Verleger von Inhalten tätig und ist auch nicht Vertragspartner von Urhebern und Rechteinhabern, die ihre Inhalte unter CC-Lizenzverträgen verbreiten wollen. Die CC-Lizenzverträge werden also von den Urhebern übernommen und in eigener Verantwortung verwendet, um klarzustellen, was mit den Inhalten ihrer Webseiten geschehen darf und was nicht. CC-Lizenzen richten sich als so genannte “Jedermannlizenzen” an alle Betrachter dieser Inhalte gleichermaßen und geben zusätzliche Freiheiten. Das bedeutet, dass jeder mit einem CC-lizenzierten Inhalt mehr machen darf als das Urheberrechtsgesetz ohnehin schon erlaubt. Welche Freiheiten genau zusätzlich geboten werden, hängt davon ab, welcher der sechs CC-Lizenzverträge jeweils zum Einsatz kommt.
Durch die Erstellung der CC-Lizenzverträge sind den Urhebern mehr Optionen an die Hand gegeben worden. Vorher hatten sie in der Regel nur die Wahl, ihre Inhalte entweder überhaupt nicht oder aber unter dem gesetzlichen Standardschutz “alle Rechte vorbehalten” zu veröffentlichen. Die wenigsten Kreativen haben zusätzlich Jura studiert oder auf andere Weise genug Expertise im Urheberrecht gesammelt, um für ihre Zwecke passende Lizenzverträge zu entwerfen. Und anwaltlichen Rat für die eigenen Publikationen können sich auch nur manche leisten. In den Zeiten von digitalen Medien und Internet haben sich diese Einschränkungen immer mehr zu einer Behinderung von Kreativität entwickelt, die auch für Künstler spätestens dann spürbar wird, wenn sie mit ihren Arbeiten selber auf digitalen Inhalten anderer Kreativer aufbauen wollen. Dann sind sie selbst in der Nutzerrolle und wissen häufig nicht, ob Inhalte, die sie im Netz finden, bearbeitet, verbreitet oder auf sonst eine Art und Weise verwendet werden dürfen.
Wenn die Inhalte dagegen CC-lizenziert sind, gibt es diese rechtlichen Unsicherheiten nicht mehr. Man erkennt schon am Namen des jeweiligen CC-Lizenztyps, was die wichtigsten Bedingungen bei der Nutzung des Inhalts sind. Der einfachste CC-Lizenzvertrag verlangt vom Nutzer (Lizenznehmer) lediglich die Namensnennung des Urhebers/Rechteinhabers (Lizenzgeber). Darüber hinaus können aber weitere Einschränkungen gemacht werden, je nach dem, ob der Rechteinhaber eine kommerzielle Nutzung zulassen will oder nicht, ob Bearbeitungen erlaubt sein sollen oder nicht und ob Bearbeitungen unter gleichen Bedingungen weitergegeben werden müssen oder nicht. Durch die Kombination dieser Bedingungen ergibt sich die schon genannte Auswahl von insgesamt sechs verschiedenen CC-Lizenzen, die dem Rechteinhaber für den deutschen Rechtsraum derzeit in der Version 3.0 zur Verfügung stehen:
![]() | Namensnennung | ||
![]() | ![]() | Namensnennung-KeineBearbeitung | |
![]() | ![]() | Namensnennung-NichtKommerziell | |
![]() | ![]() | ![]() | Namensnennung-NichtKommerziell-KeineBearbeitung |
![]() | ![]() | ![]() | Namensnennung-NichtKommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen |
![]() | ![]() | Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen |
Ob dann durch den Rechteinhaber eine dieser CC-Lizenzen gewählt wird und welche genau es ist, das wird dem betreffenden Inhalt (Bild, MP3-Datei, Video, Text …) in Form von Meta-Angaben deutlich erkennbar mitgegeben. Dadurch können Nutzer weltweit – aber auch Suchmaschinen und Browser – genau erkennen, was mit den so markierten Inhalten geschehen darf und was nicht. Die Klärung dieser Frage bedarf also nicht mehr für jede einzelne Nutzung einer direkten Kommunikation zwischen Rechteinhaber und Nutzer. Trotzdem können immer noch Einzelvereinbarungen zwischen Rechteinhaber und einem bestimmten Nutzer in einem bestimmten Fall getroffen werden (durch solche gesonderten Vereinbarungen ist allerdings nur die Gewährung noch weiterer Freiheiten möglich, nicht dagegen die Einschränkung der in der CC-Lizenz bereits enthaltenen Freiheiten). Ein Fotograf etwa, der seine Bilder unter einer CC-Lizenz mit den Bedingungen “Namensnennung-KeineBearbeitung” ins Netz gestellt hat, kann einem anfragenden Grafikdesigner daher problemlos erlauben, ein bestimmtes Bild doch zu bearbeiten. Oder es kann z.B. bei Inhalten, die von der CC-Lizenz her nur nicht-kommerziell verwendet werden dürfen, im Einzelfall die kommerzielle Nutzung nachträglich erlaubt werden.
Und was habe ich als Rechteinhaber davon?
Abgesehen von den unmittelbaren Wirkungen — klar definierter Schutz durch das Urheberrecht bei zugleich genauerer Kontrolle darüber, was für Freiheiten mit dem Werk verbunden sind — gibt es mehrere denkbare Beweggründe für eine Verwendung von CC-Lizenzen: